Übersicht


Das Pferderecht im Einzelnen

Der Begriff "Pferderecht" umfasst verschiedenene rechtliche Bereiche.
Die wichtigsten Themenkomplexe erläutern wir Ihnen hier.

Pferdekaufrecht

Das Pferdekaufrecht umfasst sämtliche Rechtsfragen rund um den Pferdekauf.

Hierzu zählt schon die ordnungsgemäße Vertragsgestaltung vor Abschluss eines Pferdekaufvertrages, welche auf die individuellen Interessen der Vertragsparteien und auf Beschaffenheit und Zweckbestimmung des jeweiligen Pferdes abgestimmt sein sollte. Musterpferdekaufverträge aus dem Internet sollten dabei gemieden werden. Insoweit empfehlen wir den Beitrag über typische Fallen der gängigen Musterkaufverträge in unserer Rubrik Veröffentlichungen.

Kernbereich des Pferdekaufrechts ist das Gewährleistungsrecht. Dieses beinhaltet das Nacherfüllungsrecht des Verkäufers, die Rückabwicklung von Pferdekaufverträgen, den Anspruch auf Minderung und Schadensersatzansprüche des Pferdekäufers im Falle eines Mangels am Pferd. Gegenstand vieler Rechtsstreitigkeiten und Urteile sind dabei Krankheiten und Fehlstellungen wie Kissing Spines oder der so genannte Spat.

Die Wirksamkeit von allgemeinen Geschäftsbedingungen und von Formularverträgen, Besonderheiten bei Pferdeauktionen und ähnliche Rechtsfragen sind ebenfalls Bestandteil des Pferdekaufrechts.

Ein weiterer wichtiger Themenbereich ist die Haftung des Tierarztes im Falle einer unsachgemäßen oder fehlerhaft durchgeführten Ankaufsuntersuchung. Siehe hierzu den Beitrag: „Verkäufer oder Tierarzt – wer haftet?“ unter Veröffentlichungen.

Gerade im Pferdekaufrecht ist in allen Bereichen ein Augenmerk auf aktuelle Urteile der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs (BGH) zum Pferderecht zu richten.

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Tierhalterhaftung

Der Themenbereich umfasst die Haftung des Tierhalters hinsichtlich sämtlicher Schäden, welche durch sein Pferd verursacht wurden.

Hierzu zählen Schäden an fremden Pferden nach Weideunfällen, Personenschäden, Schäden an PKWs oder sonstigen Einrichtungen oder Gegenständen sowie Schäden welche Tierarzt oder Hufschmied bei der Behandlung des Pferdes erleiden.

Grundlage für sämtliche Ansprüche gegen den Tierhalter ist stets § 833 BGB, welcher eine verschuldensunabhängige Haftung vorsieht. Auf Seiten des Tierhalters ist aber stets zu prüfen, inwieweit ein Mitverschulden der geschädigten Person gegeben ist oder ob im Vorfeld sogar ein wirksamer Haftungsausschluss vereinbart wurde.

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Tierarzthaftung

Allem voran stehen hier wohl die Rechtsprobleme rund um eine misslungene Ankaufsuntersuchung, bei welcher sich nach Übergabe des Pferdes an den Käufer ein durch den Tierarzt nicht erkannter gesundheitlicher Mangel an dem Pferd herausstellt. In diesem Zusammenhang gilt es zu klären, inwieweit sowohl der Käufer, als auch der Verkäufer des Pferdes Ansprüche gegen den Tierarzt herleiten können und zwar unabhängig davon, wer von beiden den Tierarzt beauftragt hat. Ein besonderes Augenmerk ist hier auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zu diesem Thema (Az: VII ZR 136/11) zu legen.

Weitere Themenbereich ist die Haftung des Tierarztes bei sonstigen fehlgeschlagenen Behandlungen, Behandlungs- oder Beratungsfehlern und Verletzung von Aufklärungspflichten im rahmen einer tierärztlichen Behandlung.

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    weitere Themenkomplexe:

  • Tierhüterhaftung
  • Anlagenbetreiberhaftung
  • Einstellervertragsrecht
  • Produkthaftung
  • Pferdeleasing
  • Reitanlagenhaftung
  • Reitlehrerhaftung
  • Versicherungsrecht
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